Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für:
https://www.deutsches-meeresmuseum.de/
https://deutsches-meeresmuseum.ticketfritz.de/
Das Deutsche Meeresmuseum ist bemüht, seinen Internetauftritt im Einklang mit § 14 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern (LBGG M-V) und der Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung Mecklenburg-Vorpommern (BITVO M-V) in ihrer jeweils gültigen Fassung barrierefrei zugänglich zu machen.
Bedienhinweise
Bitte beachten Sie bei der Verwendung assistiver Technologie oder per Tastatur, dass keine Bypass-Blöcke vorhanden sind und Inhaltsblöcke somit nicht umgangen werden können.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die oben gelisteten Seiten sind mit den Anforderungen des LBGG M-V und der BITVO M-V noch nicht vereinbar.
Wir streben einen Umbau des Internetauftrittes an, der eine umfassende Überarbeitung der Inhalte und Funktionalitäten einschließt. Die barrierefreie Umgestaltung wird als Teil des Gesamtprojekts umgesetzt.
Die Unvereinbarkeiten sind nachstehend aufgeführt.
Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind nicht barrierefrei:
- Videos und Podcasts sind durch fehlende Untertitel, Transkripte bzw. Audiodiskreptionen und alternative Textbeschreibungen nicht barrierefrei nutzbar.
- Nicht alle Bilder haben einen Alternativtext.
- Einige Verlinkungen weisen fehlende Alternativtexte vor und sind nur durch Farbkontraste als solche erkennbar.
- Nicht alle Informationen sind über assistive Technologien ansteuerbar. Vor allem Formulare sind nicht barrierefrei zugänglich. Auch die Bedienung per Tastatur ist nicht vollumfänglich möglich. Dies betrifft auch den Kauf von Tickets über den Onlineshop.
- Die Größe für Zeigerangaben ist nicht immer eingehalten.
- Die Sucheingabe ist nicht intuitiv und die Ansicht ändert sich nach erfolgter Bestätigung.
- Hilfemechanismen werden nicht bereitgestellt.
Für diese Unvereinbarkeiten sind größere Umstrukturierungen notwendig. Diese sollen mit einer neuen Website behoben werden. Wir arbeiten derzeit an einem Zeitplan zur Umsetzung.
Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 22. Mai 2025 erstellt.
Grundlage für die Einschätzung der Barrierefreiheit ist eine im Februar 2025 von Qbus Internetagentur GmbH erstellte Analyse.
Die Erklärung wurde zuletzt am 22. Mai 2025 überprüft.
Feedback und Kontaktangaben
Sie haben eine Anmerkung oder einen Hinweis zu Barrieren auf diesen Seiten? Bitte nehmen Sie mit uns Kontakt auf. Wir erklären Ihnen, welche Barrieren bestehen. Sie können sich informieren, welche Ausnahmen wir gemacht haben.
Wir beantworten Ihre Fragen schnellstmöglich, spätestens jedoch innerhalb der gesetzlichen Frist von sechs Wochen.
Vielen Dank für Ihr Feedback.
Durchsetzungsverfahren
Sie sind mit der Bearbeitung Ihres Anliegens nicht zufrieden? Oder Sie haben innerhalb von sechs Wochen keine Antwort auf Ihr Feedback erhalten? In diesem Fall können Sie bei der Überwachungsstelle für digitale Barrierefreiheit öffentlicher Stellen M-V einen Antrag auf Prüfung der in der Erklärung zur Barrierefreiheit genannten Regelungen und Maßnahmen stellen. Die Überwachungsstelle ist zuständig für das Beschwerde- und Durchsetzungsverfahren nach § 2 Abs. 1 BITVO M-V.
Sie prüft auf Ihren Antrag hin, ob gegenüber der öffentlichen Stelle (Deutsches Meeresmuseum) weitere Maßnahmen erforderlich sind. Das Beschwerde- und Durchsetzungsverfahren ist für Sie als Beschwerdeführer kostenlos. Sie benötigen keinen Rechtsbeistand.
Nach Eingang der Beschwerde werden folgende Schritte durchgeführt:
- Prüfung, ob tatsächliche Verstöße gegen die Barrierefreiheit festgestellt werden können
- Die öffentliche Stelle wird aufgefordert, die Mängel in einer bestimmten Frist zu beseitigen. Dafür erhält sie Vorschläge zur Umsetzung.
- Kommt die öffentliche Stelle der Beanstandung nicht nach, hat sie dies gegenüber der Überwachungsstelle zu begründen
- Alle Beteiligten werden über den Verfahrensstand informiert
- Abschluss des Durchsetzungsverfahrens durch eine zusammenfassende Abschlussmitteilung an den Beschwerdeführer und Erläuterung der Durchführung.
- In Kenntnis setzen der öffentlichen Stelle und der für sie zuständigen Fach- oder Rechtsaufsichtsbehörde
Ihre Beschwerde können Sie wie folgt melden: Bitte teilen Sie dafür Ihren Namen, Ihre Anschrift, Website/mobile Anwendung sowie den Beschwerdegrund mit.
- Per digitalem Formular unter: Beschwerdeformular nach § 14 LBGG M-V.
- Per E-Mail an: ueberwachungsstelle{at}sm.mv-regierung.de.
- Per Brief an:
Ministerium für Soziales, Gesundheit und Sport des Landes Mecklenburg-Vorpommern,
Überwachungsstelle für digitale Barrierefreiheit öffentlicher Stellen M-V
Werderstr. 124, 19055 Schwerin.
Unabhängig von dem Beschwerdeverfahren kann das Durchsetzungsverfahren auch durch die Überwachungsstelle für digitale Barrierefreiheit öffentlicher Stellen M-V selbst auf Basis festgestellter Mängel initiiert werden.
Die Website der Überwachungsstelle für digitale Barrierefreiheit öffentlicher Stellen M-V finden Sie unter: www.barrierefreies-web-mv.de.