Hausordnung Deutsches Meeresmuseum Stralsund

1. Zweck der Hausordnung

Diese Hausordnung dient dazu, den Besuch des Museums in angenehmer Atmosphäre erleben zu können. Die Beachtung der Hausordnung liegt daher in Ihrem eigenen Interesse.

2. Hausrecht

Das Direktorium übt, vertreten durch die Mitarbeiter*innen des Deutschen Meeresmuseums, das Hausrecht aus. Den Anweisungen ist daher Folge zu leisten. Sie dienen der Sicherheit und dem Schutz der Besucher*innen sowie der Mitarbeiter*innen und des Museums.

3. Eintrittskarten

Einrichtungen des Deutschen Meeresmuseums, mit Ausnahme des Infopunktes MEERESMUSEUM, dürfen nur mit gültiger Eintrittskarte betreten werden. Die Eintrittskarten berechtigen während der ausgewiesenen Öffnungszeiten zum Eintritt und Aufenthalt in den öffentlichen Bereichen der Einrichtungen. Die Eintrittskarten sind vor dem Betreten der Ausstellungen zum Entwerten vorzuweisen und danach im Rahmen der gesamten Besuchszeit mitzuführen. Entwertete Eintrittskarten werden beim Verlassen der Einrichtung ungültig. Ein Weiterverkauf der Eintrittskarten sowie eine anderweitige kommerzielle Nutzung sind untersagt. Eintrittskarten, die unberechtigt erworben oder missbräuchlich genutzt werden, verlieren ihre Gültigkeit und sind ersatzlos an das Deutsche Meeresmuseum zurückzugeben. Die betroffenen Personen können zukünftig vom Besuch der Einrichtungen des Deutschen Meeresmuseums ausgeschlossen werden. Das Deutsche Meeresmuseum behält sich vor, gegen sie Strafanzeige zu erstatten. Die Abgabe von vergünstigten Einzel- und Gruppenkarten, z. B. an Student*innen, Schüler*innen, Kindergärten und Schulen, erfordert einen entsprechenden Berechtigungsnachweis. Die Jahreskarte berechtigt die auf ihr ausgewiesene Person ab dem Ausstellungsdatum für die Dauer der Kartenlaufzeit, während der ausgewiesenen Öffnungszeit, gegen Vorlage der Karte zum Eintritt und Aufenthalt in den jeweiligen Museumsstandort. Sie ist nicht übertragbar. Der Erwerb der Jahreskarte begründet keinen Anspruch auf die tägliche Öffnung des jeweiligen Museumsstandortes während der Laufzeit der Karte. Für Sonderveranstaltungen hat die Jahreskarte keine Gültigkeit. Die Ausgabe und Gültigkeit der Jahreskarten setzt die Abgabe der vom Kunden vollständig und korrekt ausgefüllten und unterschriebenen Bestellformulare des Deutschen Meeresmuseums voraus. Personen, die ihre Jahreskarte oder andere nicht übertragbare Eintrittskarten widerrechtlich an Dritte weitergeben oder versuchen, den Eintritt zu manipulieren, verlieren die Eintrittsberechtigung für die Laufzeit der Karte. Das Deutsche Meeresmuseum wird Jahreskarten, die missbräuchlich genutzt werden, einziehen. Das Deutsche Meeresmuseum kann ihre Inhaber zukünftig von dem Besuch des jeweiligen Museumsstandortes ausschließen und behält sich vor, Strafanzeige zu erstatten.

4. Besucher*innen des Museums

Die Hausordnung ist für alle Besucher*innen verbindlich.

5. Rauchen, Feuer, Mitbringen von Gegenständen

In den Einrichtungen ist das Rauchen, ausgenommen in gesondert ausgewiesenen Zonen, untersagt. Das Entfachen von Feuer ist grundsätzlich verboten. Das Mitführen von Waffen (Pistolen, Messern, Ketten, Schlagringen etc.) ist nicht gestattet. Personen, die unter Alkohol- oder Drogeneinfluss stehen, kann der Zutritt verweigert werden. Sie können des Geländes verwiesen werden. Das Mitbringen von Fahrrädern, Rollern, Skateboards, Rollschuhen, Bobby-Cars, Laufrädern, Schlitten etc. ist in den Einrichtungen des Deutschen Meeresmuseums aus Sicherheitsgründen nicht gestattet. Diese Gegenstände müssen außerhalb der Einrichtungen verbleiben. Die Mitnahme von Gegenständen wie Luftballons u. Ä. ist nicht gestattet. Im Interesse der Sicherheit und zum Schutz unserer Besucher*innen vor unangemessen Beeinträchtigungen behalten wir uns vor, auch die Mitnahme weiterer Gegenstände/Artikel, die eine Störung anderer Besucher*innen bzw. unserer Tiere und Mitarbeiter*innen darstellen können, zu untersagen. Das Aufladen von Akkus für Elektromotoren (E-Bike, Pedelec, Elektro-Scooter u. Ä.) ist in den Museumsstandorten aus Sicherheitsgründen nicht erlaubt.

6. Essen und Trinken

In den Ausstellungsräumen ist das Essen und Trinken nicht bzw. nur in explizit hierfür ausgewiesenen Bereichen erlaubt.

7. Füttern und Streicheln von Tieren

Eine artgerechte Haltung und die Gesundheit der Tiere kann nur gewährleistet werden, wenn sie ausschließlich von Beschäftigten des Deutschen Meeresmuseums mit dem entsprechenden Futter versorgt werden. Die Fütterung der Tiere ist zu unterlassen. Das Deutsche Meeresmuseum behält sich vor, Personen, die dem Fütterungsverbot zuwiderhandeln, der Einrichtung zu verweisen und auch zukünftig vom Besuch auszuschließen.

8. Mitnahme von Tieren

Die Mitnahme von Tieren in die Ausstellungsräume ist, mit Ausnahme von Blinden- und Assistenzhunden, im OZEANEUM, im MEERESMUSEUM und im Infopunkt MEERESMUSEUM untersagt.

9. Benutzung der Einrichtung des Deutschen Meeresmuseums

Die Besucher*innen haben die Benutzungshinweise, Bedienungsanleitungen sowie Anweisungen der Beschäftigten des Deutschen Meeresmuseums zu beachten. Sollten die Besucher*innen dem nicht nachkommen, können Beschäftigte des Deutschen Meeresmuseums sie von der Benutzung der Einrichtung ausschließen oder des Geländes verweisen, ohne dass hierdurch ein Ersatzanspruch begründet wird. Für alle Schäden, die durch Zuwiderhandlung oder Nichtbeachtung der Hinweise, Anleitungen oder Anweisungen entstehen, ist eine Haftung des Deutschen Meeresmuseums ausgeschlossen, soweit sie nicht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Deutschen Meeresmuseums, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruht. Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit (Personenschäden).

10. Benutzung der Spielgeräte

Bei Benutzung von Spielgeräten sind Altersbeschränkungen und Benutzungshinweise unbedingt zu beachten. Für alle Schäden, die durch Zuwiderhandlung oder sonstige unsachgemäße Benutzung entstehen, ist eine Haftung des Deutschen Meeresmuseums ausgeschlossen, soweit sie nicht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Deutschen Meeresmuseums, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit (Personenschäden).

11. Aufsichtspflicht

Kinder unter 12 Jahren haben nur in Begleitung Erwachsener Zutritt zu den Einrichtungen. Eltern bzw. Aufsichtspersonen werden gebeten, ihre Aufsichtspflicht sorgfältig zu erfüllen. Genügen Eltern bzw. Aufsichtspersonen ihrer Aufsichtspflicht nicht, so haften sie für alle Schäden, die durch die Kinder verursacht werden.

12. Gesundheitsschutz

Alle Besucher*innen haben die gesetzlichen Hygiene- und Vorsichtsmaßnahmen für den Museumsbesuch zu ihrem eigenen Schutz und dem anderer Besucher*innen, sowie zum Schutz der Mitarbeiter*innen des Deutschen Meeresmuseums zu beachten. 

13. Audio-Guide und Museums-App

Das Deutsche Meeresmuseum stellt den Besucher*innen einen Audio-Guide für die Nutzung von mobilen, internetfähigen Geräten, wie beispielsweise Smartphones oder Tablets zur Verfügung. In diesem Zusammenhang wird jede Haftung des Deutschen Meeresmuseums für die Verfügbarkeit der Inhalte und/oder Schäden sämtlicher Art ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich um die Beschädigung von Leib, Leben oder Gesundheit bzw. eine grob fahrlässige oder vorsätzliche Pflichtverletzung des Deutschen Meeresmuseums oder ihrer Mitarbeiter*innen. Das Einspeisen von Software und Dateien jeglicher Art auf dem bereit gestellten WLAN-Access-Point ist untersagt.
Die Wiedergabe des Audio-Guides auf eigenen Multi-Media-Geräten des Besuchers ist ausschließlich unter Benutzung von Kopfhörern gestattet.

14. Werbung und Anbieten von Waren und Dienstleistungen

Werbung in den Einrichtungen des Deutschen Meeresmuseums - hierzu gehören auch die Flächen vor den Eingängen - sowie das Anbieten von Waren und Dienstleistungen sind nur mit vorheriger schriftlicher Genehmigung des Direktoriums gestattet. Dies gilt auch für die Durchführung von Meinungsumfragen, politischen Veranstaltungen, etc.

15. Fotografieren und Filmen

Ton-, Film-, Foto- und Videoaufnahmen jeder Art sind nur zu privaten (Souvenir)Zwecken gestattet. Jegliche Verwertung für gewerbliche, kommerzielle und nichtkommerzielle Zwecke - auch auf privaten Homepages - bedarf der vorherigen schriftlichen Genehmigung durch das Direktorium des Deutschen Meeresmuseums. Die Veröffentlichung von Aufnahmen ohne Genehmigung ist verboten. Im Aquarium ist das Fotografieren mit Blitzlicht verboten.

16. Schlussbestimmung

Diese Hausordnung tritt mit Wirkung vom 01.10.2022 in Kraft.

                             

Prof. Dr. Burkard Baschek, Andreas Tanschus

Direktorium